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   OVG Hamburg, 22.04.1994 - Bs VI 5/94   

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https://dejure.org/1994,6487
OVG Hamburg, 22.04.1994 - Bs VI 5/94 (https://dejure.org/1994,6487)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.1994 - Bs VI 5/94 (https://dejure.org/1994,6487)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 (https://dejure.org/1994,6487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Beitreibungshilfe; Privater Unternehmer; Zulässigkeit; Hamburger Wasserwerke; Vollstreckung; Anordnungsbeschluß; Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 610
  • NVwZ 1995, 406 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.1994 - Bs VI 5/94
    Nachträgliches rechtliches Gehör ist dem Schuldner im Beschwerdeverfahren beim OVG oder - falls die Beschwerde wegen der vollzogenen Vollstreckung mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig sein sollte - im Verfassungsbeschwerdeverfahren beim BVerfG zu gewähren (BVerfG, NJW 1979, 154 = DÖV 1979, 56 [58]).
  • VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13

    Waffenbesitzverbot für unter Betreuung stehenden Waffenbesitzer

    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • AG Lennestadt, 21.02.2018 - 8 XIV(L) 7/18
    Aus diesem Grund greift § 40 Abs. 1, S. 1 VwGO ein, da es sich um eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt (vgl. hierzu: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, NJW 1995, 610; VG Berlin, NVwZ-RR 2012, 167; AG Tiergarten, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 382 XIV 37/12 -, juirs).
  • VG Trier, 11.11.2009 - 5 N 619/09

    Verwaltungsgerichtliche Durchsuchungsanordnung für Reisedokument, nicht jedoch

    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 10 B 10438/08.OVG - und OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • AG Berlin-Tiergarten, 05.09.2017 - 382 XIV 88/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Wohnungsdurchsuchungsanordnung

    Soll in der Wohnung der Betroffenen vollstreckt werden, so muss beim Verwaltungsgericht beantragt werden, die Öffnung und Durchsuchung der Wohnung anzuordnen (vgl. OVG Hamburg, NJW 1995, 610 Ls. 3).
  • VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03

    Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung in Bezug auf ein Verbotsverfahren.

    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • AG Berlin-Tiergarten, 14.02.2012 - 382 XIV 37/12

    Sachliche Zuständigkeit für einen Antrag der Ausländerbehörde auf Erlass einer

    Soll also in der Wohnung des Schuldners vollstreckt werden, so muss beim Verwaltungsgericht beantragt werden, die Öffnung und Durchsuchung der Wohnung anzuordnen (OVG Hamburg, NJW 1995, 610).
  • VG Karlsruhe, 09.08.2001 - 4 K 1884/01
    Die Sicherung gefährdeter Interessen kann jedoch in besonderen Verfahrenslagen einen solchen Zugriff notwendig machen, der die vorherige Anhörung ausschließt; Entsprechendes gilt für die Zustellung der vorliegend getroffenen Entscheidung (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 22.04.1994, NJW 1995, 610).
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